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Sonstiges

Inklusion

Veröffentlicht: 03.09.2026
Autor: Peter Dyga

Uns ist Inklusion wichtig. Daher wird diese bei uns in der DLRG Ortsgruppe Salzkotten auch gelebt.

 

Inklusion ist Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Inklusion Normalität wird. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die Konvention 2006 unterzeichnet. Über 170 Länder bekennen sich darin zur Inklusion. In Deutschland trat sie im März 2009 in Kraft.

Die Konvention besagt: Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben. Menschen mit Behinderungen steht das Recht zu, an breitensportlichen Aktivitäten teilzunehmen, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsangebote (mit) zu gestalten, zu organisieren, zu leiten und wahrzunehmen.

Die Prüfungsordnung der DLRG besagt unter 100 Allgemeine Bestimmungen / 100.1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen werden in die Ausbildung einbezogen, soweit dies ihre Beeinträchtigung erlaubt. Eine ärztliche Bescheinigung muss über die allgemeine Sporttauglichkeit Auskunft geben. Für Menschen mit Behinderungen können beim Schwimmen Sonderleistungen eingeräumt werden. Ein Deutsches Schwimmabzeichen (jeweils in den Stufen Bronze, Silber, Gold) wird nur bescheinigt, wenn die Grundsätze des „Sicheren Schwimmens“ (vgl. 100.2) erfüllt sind.

Ein Rettungsschwimmabzeichen darf nur ausgestellt werden, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen erfüllt sind. Erbrachte Einzelleistungen der Rettungsschwimmabzeichen können bescheinigt werden.

 

Wir arbeiten nach „Schwimmen verbindet“

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